Geforderte Anzahl an Theoriestunden
Bei Ersterwerb eines Führerscheins wird eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden benötigt. Hierbei muss zwischen Grundstoff und klassenspezifischem Unterricht unterschieden werden.
Bei Ersterwerb (keine Fahrerlaubnis vorhanden) müssen 12 Doppelstunden à 90 Minuten (Grundstoff) besucht werden.
Bei Erweiterung sind statt 12 Doppelstunden nur 6 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff zu besuchen. Die Anzahl der klassenspezifischen Stunden bleibt jedoch gleich.
Klasse > Doppelstunde à 90 Minuten
A /A2 > 4 Std.
A1 > 4 Std.
B > 2 Std.
AM > 2 Std.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.