Begleitetes Fahren

Antragstellung Mit 16,5 Jahren kann mit der Ausbildung Klasse B/BE begonnen werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Klasse B.

Prüfung 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, aber nicht im Ausland! Der junge Fahrer darf bis zu seinem 18. Geburtstag nur in Begleitung fahren.

Prüfungsbescheinigung Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitperson/en ist dort ebenfalls eingetragen. Die Prüfungsbescheinigung und der Ausweis oder Reisepass muss immer mitgeführt werden, da die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren erhält der Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleitung.

Anforderungen einer Begleitperson
Min. 30 Jahre alt, min. 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und weniger als 0,5 Promille Blutalkohol, nicht unter Wirkung berauschender Mittel während der Fahrt
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